Auf den folgenden Seiten finden Sie Information zu meiner Person und beruflichen Qualifikation sowie generelle Infos zum Thema Verfahrensbeistandschaft
Herzlich Willkommen auf der Homepage von mir!
Schön, dass du auf meine Seite gefunden hast. 🌟 Als Verfahrensbeiständin für dich da zu sein, ist meine große Freude. Egal, ob du Fragen hast, Unterstützung brauchst oder einfach nur neugierig bist – ich bin hier, um dir zu helfen.
Rechtsdinge können manchmal ganz schön kompliziert sein, aber keine Sorge, ich stehe dir mit Rat und Tat zur Seite. Auf dieser Seite findest du Informationen und Antworten zu vielen verschiedenen Themen. Ob es um Familienrecht oder andere wichtige Angelegenheiten geht – ich habe ein offenes Ohr für dich.
Nimm dir gerne Zeit, um dich umzusehen. Wenn du Fragen hast oder Hilfe benötigst, zögere nicht, mich zu kontaktieren. Gemeinsam finden wir bestimmt eine Lösung, die für dich am besten ist.
Vielen Dank, dass du hier bist, und ich freue mich darauf, dir zu helfen!
Herzliche Grüße, deine Verfahrensbeiständin Simone Rogowski
Liebe Eltern,
liebe Sorgeberechtigte,
vielen Dank für Ihren Besuch auf meiner Internetseite.
Sie finden hier Informationen über mich sowie über meine Tätigkeit als zertifizierter Verfahrensbeistand.
Die Funktion des Verfahrensbeistandes (früher Verfahrenspfleger) existiert seit 2009 und ist geregelt in §158 im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG):
Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren. Soweit nach den Umständen des Einzelfalls ein Erfordernis besteht, kann das Gericht dem Verfahrensbeistand die zusätzliche Aufgabe übertragen, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken. Das Gericht hat Art und Umfang der Beauftragung konkret festzulegen und die Beauftragung zu begründen. Der Verfahrensbeistand kann im Interesse des Kindes Rechtsmittel einlegen. Er ist nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes.
Mit der gerichtlichen Bestellung eines Verfahrensbeistandes erfährt Ihr Kind / erfahren Ihre Kinder eine (rechtliche) Stärkung im familienrechtlichen Verfahren.
Die Subjektstellung des Kindes wird hierdurch gewährleistet und nationale / internationale Kinderrechte umgesetzt (Schutz, Förderung und Beteiligung).
Falls ich als Verfahrensbeistand in einem Sie betreffenden familiengerichtlichen Verfahren für Ihr(e) Kind(er) bestellt wurde, würde ich mich sehr über Ihre Unterstützung freuen:
Ich würde hierzu mit Ihnen Termine absprechen. In der Regel würde ich Ihr Kind / Ihre Kinder bei jedem Elternteil besuchen.
Je nach Situation / Alter würde ich auch gerne alleine mit Ihrem Kind / Ihren Kindern sprechen.
Für ein wichtiges Gespräch ist die vertraute Umgebung sehr wichtig, aber manchmal kann auch ein neutraler Ort hilfreich sein.
Ich möchte Sie ermutigen und bitten, dass Sie ihrem Kind / ihren Kindern die (innere) Erlaubnis geben, mit mir als ihrem Verfahrensbeistand sprechen zu dürfen.
Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrter Herr Vorsitzender,
ich freue mich sehr über Ihr Interesse mich als berufsmäßigen Verfahrensbeistand zu bestellen. Vielen Dank!
Auf dieser Seite möchte ich Sie gerne über meine aktuelle Kapazität / Verfügbarkeit informieren:
Aktuell freie Kapazitäten